Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich „Mitfahrten in Rennfahrzeugen gegen Entgelt“ der GT GmbH, Bünde
Art der Veranstaltung:
Mitfahrt gegen Entgelt beim Fahrtraining auf einer Rennstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei diesen Rennstrecken handelt es sich um vollumfänglich ausgerüstete Rennstrecken, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurden. Die jeweilige Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrtechnik und Fahrkönnen, sowie der Verbesserung von Fahrzeugkomponenten.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, in Italien, Frankreich und auf der Nordschleife jedoch 18 Jahre. Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig so gesund sein, daß sie von einer Teilnahme keine Schäden körperlicher oder geistiger Art davontragen, selbstbestimmt über die Mitfahrt entscheiden können und dazu in der Lage sind, selbständig und zügig in das Fahrzeug ein- und auszusteigen..
Den Teilnehmern muß bewusst sein, daß die Mitfahrt zu erheblichen Belastungen visueller, akustischer, gastrointestinaler und neurologischer Art führt. Entsprechende Komplikationen (Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Blutdruckschwankungen, usw.) werden als zu erwartende „Nebenwirkung“ eingestuft, sind zu erwarten und stellen keinen Mangel dar.
Interessenten, die an Anfallsleiden (z.B. Epilepsie) erkrankt sind, sollten von einer Mitfahrt absehen.
Alkoholisierte oder unter berauschenden Drogen stehende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Mitfahrregeln, bei Verstößen gegen die Sicherheitsdisziplin oder -regeln, sowie gegen Anordnungen des Veranstalters oder Streckenbetreibers kann der Teilnehmer sofort von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Es erfolgt dann keine Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes.
Jeder Teilnehmer stimmt Film-, Foto- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung, sowie der unentgeltlichen Verwendung dieser in allen Medien zu.
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten für seine Anreise, Verpflegung und ggf. Unterkunft selbst. Sie sind nicht in den Entgelten für die Mitfahrt als Copilot enthalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht außer der Rückerstattung des Teilnahmeentgelts zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden ebenfalls die Teilnahmegebühren zurückerstattet oder der Teilnehmer wählt einen ihm passenden Ersatztermin. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes.
Bei Stornierung bis 30/14/7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Gutschrift 75/50/25% des Teilnahmeentgeltes. Dieses wird jedoch mit zukünftigem Teilnahmeentgelt verrechnet. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung entfällt eine Gutschrift bzw. Erstattung.
Vertragserklärung und Ausschluss der Haftung:
Die Teilnehmer (als Mitfahrer/Copilot, Begleiter, Gäste der Mitfahrer) tragen VOLLUMFÄNGLICH die ALLEINIGE zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den vollständigen Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Mitfahrt stehen und zwar gegen:
den Veranstalter, Fahrer, Helfer, Instrukteure, Trainer, Streckeneigentümer und –betreiber, Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen, Firmen und Teams, außer für Schäden durch Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung. Dies umfasst auch bleibende Personenschäden oder Ableben infolge von Personenschäden.
Sollten Teile eines Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behält der verbleibende Teil des Vertrages bzw. der Geschäftsbedingungen seine Gültigkeit.
Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden grundsätzlich nicht Bestandteil, außer dies ist zusätzlich schriftlich von beiden Seiten vereinbart.
Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist der Sitz der Firma GT GmbH, Bünde.